Wichtige Infos: Änderungen bei Heilmittelverordnungen

Liebe Patienten!
Für eine erfolgreiche Durchführung Ihrer Heilmittelverordnung kann es vorkommen, dass es einer Änderung durch den ausstellenden Arzt (m/w/d) in folgenden Fällen bedarf:
- Ausstellungsdatum, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden kann
Ausnahmen:
-> Bei dringlichem Behandlungsbedarf beträgt die Frist 14 Tage.
-> Beim Entlassmanagement beträgt die Frist 7 Tage. - Änderung oder Ergänzung des Heilmittels
- Änderung oder Ergänzung von Diagnosen und/oder Diagnosegruppen
- Änderung auf Hausbesuch, wenn dieser medizinisch indiziert ist
- Fehlende Anzahl der Behandlungseinheiten (gilt nicht für Blankoverordnungen)
Wichtige Hinweise für Sie: Bitte lassen Sie diese Änderungen rechtzeitig vom Arzt vornehmen. Eine gültige Verordnung muss spätestens zum 2. Behandlungstermin vorliegen. Andernfalls müssen wir die Behandlung privat in Rechnung stellen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Änderung selbst zu veranlassen, können wir dies für Sie übernehmen. Dafür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,36 € (Stand: Februar 2025) pro Verordnung an.
Vielen Dank!